Depotgebühren
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Für die Verwaltung von Wertpapieren fallen bei den Banken verschiedene Gebühren an.
- Depotführungsgebühr: Diese Gebühr fällt regelmäßig an und deckt die Verwaltungskosten des Depots ab. Sie kann monatlich, quartalsweise oder jährlich berechnet werden und ist meistens vom Depotvolumen abhängig.
- Ordergebühren: Bei jeder Kauf- oder Verkaufsorder von Wertpapieren fallen Ordergebühren an. Diese setzen sich in der Regel aus einem fixen Anteil und einem prozentualen Anteil des Ordervolumens zusammen.
- Ausgabeaufschlag: Einige Banken erheben beim Kauf von Fondsanteilen einen Ausgabeaufschlag. Dieser ist eine einmalige Gebühr, die in der Regel zwischen 2 und 6 Prozent des Anlagebetrags beträgt.
- Transaktionskosten: Zusätzlich zu den Ordergebühren können noch Transaktionskosten entstehen, die bei der Durchführung von Wertpapiergeschäften anfallen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kosten für den Handelsplatz oder für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften.
Unterschiede in der Höhe der Depotgebühren
Bei einer Anlagesumme in Höhe von 50.000 € und einer angenommenen Rendite von 4 % pro Jahr ergeben die Gebührenunterschiede deutliche Abweichungen in der Entwicklung des Depotwertes.
Bei einem Gebührenunterschied in Höhe von 0,20 %:
- Nach 1 Jahr beträgt der Unterschied 100 €
- Nach 3 Jahren beträgt der Unterschied 323,86 €
- Nach 5 Jahren beträgt der Unterschied 582,68 €
Bei einem Gebührenunterschied in Höhe von 0,50 %:
- Nach 1 Jahr beträgt der Unterschied 250 €
- Nach 3 Jahren beträgt der Unterschied 807,31 €
- Nach 5 Jahren beträgt der Unterschied 1.448,33 €
Ausgabeaufschlag
Bei einer Anlagesumme in Höhe von 50.000 € in Investmentfonds werden die nachfolgenden Gebühren in Abzug gebracht.
- Ausgabeaufschlag 5 %: 2.500 €
- Ausgabeaufschlag 3 %: 1.500 €
Übersicht unserer Gebühren
- Keine Ausgabeaufschläge: 0,20 % Kauf Anleihen + MwSt.
- Depotbetreuung: 0,75 % abzüglich Retrozessionen + MwSt