Definition

Eine Kfz-Versicherung deckt verschieden Arten von Kfz-Versicherungen, darunter die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, die Teil- oder Vollkaskoversicherung sowie weitere ergänzende Versicherungen wie ein Schutzbrief. 

Versichert ist

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Versicherungsnehmer als Fahrer seines eigenen Fahrzeugs einem Dritten verursachen. Dazu gehören Schäden an der Person, am Eigentum oder am Vermögen des Unfallgegners. 

Die Teil- oder Vollkaskoversicherung deckt dagegen Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch Unfälle, Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wildunfälle oder Naturereignisse wie Sturm oder Hagel entstehen können. 

Nicht versichert ist

Eine Kfz-Versicherung deckt in der Regel eine Reihe von Schäden an Fahrzeugen ab. Es gibt jedoch auch bestimmte Schäden, die nicht abgedeckt sind oder zusätzlich eingeschlossen werden müssen. 

  • Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. 
  • Schäden, die durch den Fahrer verursacht wurden, der kein gültiges Führerschein besitzt oder unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol steht. 
  • Schäden, die durch Krieg, Streiks, terroristische Aktivitäten oder ähnliche Ereignisse verursacht wurden. 
  • Schäden, die durch natürliche Katastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Erdbeben verursacht wurden. 
  • Schäden, die durch Verschleiß oder normale Abnutzung des Fahrzeugs verursacht wurden. 

Auswahl Anbieter

Der Auswahlprozess beim Abschluss einer Gebäudeversicherung hängt von zwei Faktoren ab: dem Beitrag und den Bedingungen des Versicherungsvertrags. 

Mit einem Anbietervergleich können die günstigen Anbieter ermittelt werden. Die Beiträge und Bedingungen werden verglichen. 

Finanztest Kfz-Versicherung

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Quelle: test.de

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