Praxisausfall-
versicherung
und Praxis-
ausfallver-
sicherung
Definition
Eine Betriebs- und Praxisausfallversicherung schützt die Unternehmen gegen finanzielle Verluste, die durch den Ausfall von Betriebs- oder Praxisabläufen aufgrund von verschiedenen Ereignissen wie z.B. Feuer, Überschwemmung, Diebstahl oder anderen Naturkatastrophen entstehen können. Diese Versicherung deckt die Fixkosten eines Unternehmens ab, wie z.B. Gehälter, Mieten und Kredite, sowie entgangene Gewinne, die aufgrund des Ausfalls von Betriebs- oder Praxisabläufen entstehen können.
Versichert ist
Im Detail können folgende Aspekte von einer Betriebs- und Praxisausfallversicherung abgedeckt werden:
- Fixkosten: Die Versicherung kann die Kosten für Miete, Kredite, Löhne und Gehälter der Mitarbeiter, Leasingverträge, Versicherungsprämien, Steuern und andere Fixkosten übernehmen, die weiterhin anfallen, obwohl das Unternehmen aufgrund des Ausfalls von Betriebs- oder Praxisabläufen nicht arbeiten kann.
- Gewinneinbußen: Die Versicherung kann auch die Gewinneinbußen abdecken, die aufgrund des Ausfalls von Betriebs- oder Praxisabläufen entstehen können. Dies kann die Differenz zwischen den Einnahmen, die das Unternehmen ohne Ausfall erzielt hätte, und den Einnahmen, die es tatsächlich erzielt hat, umfassen.
- Erweiterter Geltungsbereich: Je nach Versicherungspolice kann die Betriebs- und Praxisausfallversicherung auch Schäden abdecken, die durch Ereignisse verursacht wurden, die normalerweise nicht von einer Standard-Versicherungspolice abgedeckt werden, wie z.B. Schäden durch Überschwemmungen oder Erdbeben.
Nicht versichert ist
Es gibt Bedingungen, die nicht von der Betriebs- und Praxisausfallversicherung abgedeckt sind oder extra versichert werden müssen. Hier sind einige Beispiele:
- Schäden, die aufgrund von Krieg, Atomkraft oder Terrorismus entstehen.
- Schäden, die durch eine vorsätzliche Handlung oder Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder eines Mitarbeiters des Unternehmens verursacht werden.
- Schäden, die durch die Schließung des Unternehmens aufgrund von Anordnungen von Regierungsbehörden oder Behörden verursacht werden.
- Schäden, die durch den Ausfall von Strom- oder Wasserversorgung verursacht werden, es sei denn, die Versicherungspolice enthält eine spezielle Klausel, die dies abdeckt.
- Schäden, die durch den Verlust von Kunden oder Geschäftspartnern aufgrund des Ausfalls von Betriebs- oder Praxisabläufen verursacht werden.
Auswahl Anbieter
Der Auswahlprozess beim Abschluss einer Betriebs-/ Praxisausfallversicherung hängt von zwei Faktoren ab: dem Beitrag und den Bedingungen des Versicherungsvertrags.
Mit einem Anbietervergleich können die günstigen Anbieter ermittelt werden. Die Beiträge und Bedingungen werden verglichen.