Haus- und Grund-
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Definition

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die Eigentümer von Gebäuden oder Grundstücken vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützt. Die Versicherung deckt Schäden ab, die durch eine vernachlässigte oder fehlerhafte Instandhaltung oder Sicherung des Gebäudes oder Grundstücks entstehen können. Die Versicherung kann sowohl für privat genutzte als auch für gewerblich genutzte Immobilien abgeschlossen werden. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung für Immobilieneigentümer, um sich vor finanziellen Schäden durch Schadensersatzforderungen Dritter zu schützen. 

Versichert ist

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden, die durch das Gebäude oder Grundstück verursacht werden, für die der Eigentümer haftbar gemacht werden kann. Die Versicherung umfasst in der Regel: 

  • Personen- und Sachschäden: Die Versicherung deckt Schäden ab, die Dritte aufgrund von Unfällen oder Verletzungen auf dem versicherten Grundstück erleiden. 
  • Vermögensschäden: Die Versicherung deckt auch Schäden ab, die Dritte aufgrund von finanziellen Verlusten auf dem versicherten Grundstück erleiden, z.B. durch den Verlust von Eigentum oder durch fehlerhafte Beratung des Eigentümers. 
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche: Die Versicherung übernimmt auch die Kosten für die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. 

Die genauen Bedingungen und Umfänge des Versicherungsschutzes können je nach Versicherungsanbieter und Vertrag variieren. Es ist daher ratsam, verschiedene Angebote von Versicherungsanbietern zu vergleichen und sich von einem Versicherungsberater beraten zu lassen, um die beste Option auszuwählen. 

Nicht versichert ist

Es gibt einige Schäden, die normalerweise nicht durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Hier sind einige Beispiele: 

  • Schäden durch vorsätzliche Handlungen: Wenn der Eigentümer vorsätzlich einen Schaden verursacht hat, wird dieser Schaden nicht von der Versicherung abgedeckt. 
  • Schäden durch unzureichende Instandhaltung: Wenn der Schaden auf mangelnde oder unzureichende Instandhaltung zurückzuführen ist, wird dieser Schaden möglicherweise nicht von der Versicherung abgedeckt. 
  • Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder atomare Strahlung: Diese Schäden sind normalerweise von keiner Haftpflichtversicherung abgedeckt. 
  • Schäden durch Fahrzeuge: Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht werden, sind normalerweise nicht von einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt. Hierfür gibt es spezielle Versicherungen wie beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung. 
  • Schäden an Gegenständen, die sich im Besitz des Eigentümers befinden: Schäden an Gegenständen, die sich im Besitz des Eigentümers befinden, sind normalerweise nicht von einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt. 

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen des Versicherungsschutzes sorgfältig zu prüfen, um zu verstehen, welche Schäden von der Versicherung abgedeckt sind und welche nicht. 

Auswahl Anbieter

Der Auswahlprozess beim Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung hängt von zwei Faktoren ab: dem Beitrag und den Bedingungen des Versicherungsvertrags. 

Mit einem Anbietervergleich können die günstigen Anbieter ermittelt werden. Die Beiträge und Bedingungen werden verglichen. 

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Quelle: test.de

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