Kann dein Rechtsschutz Kapitalanlagen?

Rechtsschutz mit Kapitalanlagerecht

Rechtsschutz mit Kapitalanlagerecht

Die Höhe der Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren bei einem Rechtsstreit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art des Rechtsstreits, der Höhe des Streitwerts und den individuellen Kosten des Anwalts. Im folgenden Beispiel gehe ich von einem gerichtlichen Verfahren in erster Instanz vor einem Amtsgericht in Deutschland aus:

Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und sind gestaffelt nach dem Streitwert. Bei einer Anlagesumme von 25.000 € beträgt der Streitwert in der Regel ebenfalls 25.000 €. Für einen Zivilprozess vor dem Amtsgericht mit einem Streitwert von 25.000 € fallen folgende Gerichtsgebühren an:

  • Grundgebühr: 116 €
  • Verfahrensgebühr: 310 €

Die Anwaltsgebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet und richten sich ebenfalls nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von 25.000 € kann der Anwalt maximal eine Gebühr von 1,3 berechnen. Die konkrete Höhe der Gebühr hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Umfang der Tätigkeit, der Schwierigkeit des Falls und dem Zeitraum, in dem der Anwalt tätig war. Bei einem Streitwert von 25.000 € können die Anwaltsgebühren je nach Anwalt und Aufwand zwischen 750 € und 1.500 € liegen.

Es ist jedoch zu beachten, dass dies nur eine grobe Schätzung ist und die tatsächlichen Kosten eines Rechtsstreits in erster Instanz von verschiedenen Faktoren abhängen können. Zudem können weitere Kosten wie beispielsweise Gutachterkosten, Reisekosten oder Zeugengelder hinzukommen.

Tabelle der Anbieter mit Kapitalanleger-RS für Investmentfonds

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