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leistungs-
versich-
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Definition
Eine Bauleistungsversicherung ist eine Versicherung, die während der Bauphase eines Gebäudes oder einer Anlage mögliche Schäden abdeckt. Die Versicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch Naturereignisse, Diebstahl, Vandalismus oder menschliches Versagen verursacht werden. Die Bauleistungsversicherung kann von verschiedenen Parteien abgeschlossen werden, darunter Bauherren, Auftragnehmer, Architekten und andere, die an einem Bauprojekt beteiligt sind.
Die Bauleistungsversicherung deckt die Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellungsarbeiten, die aufgrund von Schäden am Bauwerk erforderlich sind. Sie kann auch Kosten für Ersatzmaterialien, Arbeitskosten und andere damit verbundene Kosten abdecken.
Versichert ist
Die Bauleistungsversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die während der Bauphase eines Gebäudes oder einer Anlage auftreten können. Hier sind einige Beispiele für mögliche Schäden, die von der Bauleistungsversicherung abgedeckt sein können:
- Schäden durch Naturereignisse: Dazu können beispielsweise Stürme, Blitzschläge, Überschwemmungen oder Erdbeben gehören.
- Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus: Dazu können beispielsweise Einbrüche, Diebstähle von Baumaschinen oder mutwillige Zerstörung gehören.
- Schäden durch menschliches Versagen: Dazu können beispielsweise Schäden durch unsachgemäße Verwendung von Baumaschinen oder durch menschliches Versagen bei der Konstruktion gehören.
- Schäden durch Materialfehler: Dazu können beispielsweise Schäden durch fehlerhafte Baustoffe oder Materialien gehören.
Die Bauleistungsversicherung kann die Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellungsarbeiten, die aufgrund von Schäden am Bauwerk erforderlich sind, abdecken. Sie kann auch Kosten für Ersatzmaterialien, Arbeitskosten und andere damit verbundene Kosten abdecken.
Nicht versichert ist
Obwohl die Bauleistungsversicherung eine wichtige Absicherung während der Bauphase eines Gebäudes oder einer Anlage darstellt, gibt es bestimmte Schäden, die in der Regel nicht von der Versicherung abgedeckt werden. Hier sind einige Beispiele:
- Schäden durch mangelhafte Planung oder Konstruktion: Wenn ein Gebäude oder eine Anlage aufgrund von Fehlern in der Planung oder Konstruktion Schäden erleidet, wird dies in der Regel nicht von der Bauleistungsversicherung abgedeckt. In diesem Fall liegt die Verantwortung bei den beteiligten Architekten, Ingenieuren oder anderen Fachleuten.
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung: Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Bauwerks verursacht wurden, werden normalerweise nicht von der Bauleistungsversicherung abgedeckt. Dazu können beispielsweise Schäden durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Handhabung von Maschinen gehören.
- Schäden durch normale Abnutzung oder Alterung: Die Bauleistungsversicherung deckt normalerweise keine Schäden ab, die auf natürliche Abnutzung oder Alterung zurückzuführen sind.
- Schäden durch Krieg, Terrorismus oder atomare Strahlung: Diese Arten von Schäden werden in der Regel von keiner Bauleistungsversicherung abgedeckt.
Auswahl Anbieter
Der Auswahlprozess beim Abschluss einer Bauleistungsversicherung hängt von zwei Faktoren ab: dem Beitrag und den Bedingungen des Versicherungsvertrags.
Mit einem Anbietervergleich können die günstigen Anbieter ermittelt werden. Die Beiträge und Bedingungen werden verglichen.
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