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Definition

Eine Rechtsschutzversicherung kann verschiedene Arten von Rechtsstreitigkeiten abdecken, wie z.B. Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht oder Mietrecht.

Versichert ist

Eine Rechtsschutzversicherung versichert die Kosten, die im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen entstehen können. Dazu gehören in der Regel Anwalts- und Gerichtskosten sowie gegebenenfalls auch Sachverständigen- oder Zeugengutachten. Der Versicherungsschutz kann je nach Vertragsbedingungen unterschiedlich sein, aber typischerweise deckt eine Rechtsschutzversicherung folgende Bereiche ab: 

  • Arbeitsrecht: Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, z.B. bei Kündigungen oder Abmahnungen 
  • Vertragsrecht: Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, z.B. Kaufverträgen, Dienstleistungsverträgen oder Mietverträgen 
  • Verkehrsrecht: Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, z.B. Schadenersatzforderungen oder Bußgeldbescheiden 
  • Strafrecht: Verteidigung bei strafrechtlichen Anklagen 
  • Steuerrecht: Streitigkeiten im Zusammenhang mit Steuerbescheiden oder Steuererklärungen 
  • Sozialrecht: Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern, z.B. bei der Beantragung von Sozialleistungen 

Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten möglicherweise nicht von der Versicherung abgedeckt sind, oder dass es Begrenzungen oder Selbstbeteiligungen gibt.  

Nicht versichert ist

Es gibt bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten, die in der Regel nicht von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind. Dazu gehören: 

  • Straftaten, die vorsätzlich begangen wurden: Rechtsschutzversicherungen decken in der Regel keine Straftaten ab, die vorsätzlich begangen wurden. Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz nicht greift, wenn eine Person absichtlich eine Straftat begeht, wie zum Beispiel Betrug oder Diebstahl. 
  • Rechtsstreitigkeiten, die vor Abschluss des Versicherungsvertrags entstanden sind: Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel keine Rechtsstreitigkeiten ab, die bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrags entstanden sind. Es ist daher wichtig, die Wartezeiten und Ausschlüsse im Vertrag zu beachten. 
  • Rechtsstreitigkeiten, die sich aus einer vorsätzlichen Handlung ergeben: Eine Rechtsschutzversicherung kann den Versicherungsschutz verweigern, wenn eine Person eine vorsätzliche Handlung begangen hat, die zu einem Rechtsstreit führt. 
  • Rechtsstreitigkeiten, die sich aus einem Verstoß gegen Vertragsbedingungen ergeben: Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel keine Rechtsstreitigkeiten ab, die sich aus einem Verstoß gegen Vertragsbedingungen ergeben, wie zum Beispiel eine Verletzung der Versicherungsbedingungen. 

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen des Versicherungsvertrags sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, welche Arten von Rechtsstreitigkeiten von der Versicherung abgedeckt sind und welche nicht. 

Auswahl Anbieter

Der Auswahlprozess beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung hängt von zwei Faktoren ab: dem Beitrag und den Bedingungen des Versicherungsvertrags. 

Mit einem Anbietervergleich können die günstigen Anbieter ermittelt werden. Die Beiträge und Bedingungen werden verglichen.

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Quelle: test.de

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