Geschäftsinhalts-
versicherung
Anbietervergleich anfordern
Geschäfts-
inhalts-
versich-
erung
Anbietervergleich anfordern

Definition

Eine Geschäftsinhaltsversicherung versichert materielle Güter eines Unternehmens gegen Schäden oder Verluste durch verschiedene Ereignisse. Typischerweise deckt eine Geschäftsinhaltsversicherung das Eigentum des Unternehmens wie z.B. Büro- und Geschäftsausstattung, Warenbestände, Rohstoffe, Maschinen und Geräte, Computer und elektronische Geräte ab. Die Versicherung kann auch Betriebsunterbrechungen abdecken, bei denen das Unternehmen aufgrund von Schäden am Eigentum des Unternehmens oder aufgrund von Umständen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens seine Geschäftstätigkeit nicht fortsetzen kann. 

Versichert ist

Beispiele, was normalerweise von einer Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt ist: 

  • Gebäude- und Einrichtungsschutz: Die Versicherung kann den Schutz von Geschäftsgebäuden und deren Einrichtungen, wie z.B. Büromöbeln, Computer, Druckern, Telefonanlagen, Produktionsanlagen, Maschinen und Geräten, umfassen. 
  • Warenbestand: Schäden am Warenbestand eines Unternehmens, sei es durch Feuer, Diebstahl, Vandalismus oder andere Ursachen, können normalerweise von der Versicherung abgedeckt sein. 
  • Betriebsunterbrechungen: Wenn ein Unternehmen aufgrund von Schäden am Eigentum des Unternehmens oder von Umständen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens (wie z.B. Naturkatastrophen) seine Geschäftstätigkeit nicht fortsetzen kann, kann die Versicherung dazu beitragen, die finanziellen Verluste des Unternehmens auszugleichen. 
  • Diebstahl: Eine Geschäftsinhaltsversicherung kann Schutz vor Verlusten durch Diebstahl und Einbruch bieten. 

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Versicherungspolice zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Schäden und Verluste abgedeckt sind. 

Nicht versichert ist

Üblicherweise gelten die folgenden Ausschlüsse. 

  • Vorsätzliche Handlungen: Schäden, die durch vorsätzliches Handeln von Mitarbeitern oder des Unternehmens verursacht wurden, sind normalerweise nicht versichert. 
  • Naturkatastrophen: In der Regel sind Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen nicht versichert, es sei denn, sie werden explizit in der Police aufgeführt. 
  • Kriegshandlungen: Schäden, die durch Kriegshandlungen oder politische Unruhen verursacht werden, sind normalerweise nicht abgedeckt. 
  • Cyberrisiken: Viele Geschäftsinhaltsversicherungen decken keine Schäden durch Cyberangriffe oder Datenverluste ab. Hierfür können spezielle Cyber-Versicherungen erforderlich sein. 
  • Schäden durch Versagen von Produkten: Wenn ein Unternehmen Produkte herstellt, die fehlerhaft sind und Schäden verursachen, ist dies normalerweise nicht von einer Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt. Hierfür kann eine Produkthaftpflichtversicherung erforderlich sein. 

Auswahl Anbieter

Der Auswahlprozess beim Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung hängt von zwei Faktoren ab: dem Beitrag und den Bedingungen des Versicherungsvertrags. 

Mit einem Anbietervergleich können die günstigen Anbieter ermittelt werden. Die Beiträge und Bedingungen werden verglichen.