Vermögensschaden-
haftpflicht
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Definition

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die aus einer beruflichen Tätigkeit resultieren und bei Dritten einen rein finanziellen Schaden verursachen. Im Gegensatz zur klassischen Haftpflichtversicherung, die Sach- oder Personenschäden abdeckt, sichert die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung den Versicherten gegen Ansprüche ab, die aufgrund einer Pflichtverletzung während seiner beruflichen Tätigkeit entstehen können. 

Versichert ist

Typische Schadensfälle, die durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt sind z.B.: 

  • Fehlerhafte Beratung: Wenn der Versicherte seinen Kunden oder Mandanten eine fehlerhafte oder unzureichende Beratung erteilt hat und dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist. 
  • Verletzung von Vertraulichkeitspflichten: Wenn der Versicherte während seiner beruflichen Tätigkeit vertrauliche Informationen preisgegeben hat, die zu einem finanziellen Schaden des Kunden oder Mandanten geführt haben. 
  • Vertragsverletzungen: Wenn der Versicherte während seiner beruflichen Tätigkeit gegen Vertragsbedingungen verstoßen hat und dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist. 
  • Urheberrechtsverletzungen: Wenn der Versicherte in seiner beruflichen Tätigkeit Urheberrechte verletzt hat und dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist. 

Im Schadensfall übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die Kosten für Schadensersatzforderungen des Geschädigten sowie eventuell entstehende Gerichtskosten und Anwaltskosten, sofern diese im Versicherungsvertrag vereinbart sind. 

Nicht versichert ist

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur Schäden ab, die aufgrund einer Pflichtverletzung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Versicherten entstanden sind. Es gibt jedoch bestimmte Schäden und Situationen, die in der Regel nicht von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Hier sind einige Beispiele: 

  • Vorsätzliches Fehlverhalten: Schäden, die durch vorsätzliches Fehlverhalten des Versicherten verursacht wurden, sind in der Regel nicht versichert. Das bedeutet, dass der Versicherte keine Leistungen von seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erwarten kann, wenn er absichtlich und wissentlich eine Pflichtverletzung begeht. 
  • Straftaten: Schäden, die durch Straftaten verursacht wurden, wie z.B. Betrug oder Diebstahl, sind in der Regel nicht versichert. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die durch Fahrlässigkeit oder fahrlässiges Verhalten entstanden sind. 
  • Verletzung von Vertragsbedingungen: Wenn der Versicherte gegen Vertragsbedingungen verstößt, die in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung festgelegt sind, kann dies dazu führen, dass der Versicherer die Schadensregulierung ablehnt. 

Auswahl Anbieter

Der Auswahlprozess beim Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hängt von zwei Faktoren ab: dem Beitrag und den Bedingungen des Versicherungsvertrags. 

Mit einem Anbietervergleich können die günstigen Anbieter ermittelt werden. Die Beiträge und Bedingungen werden verglichen.